Vorsorge & Vermögen

Blicken Sie sorglos in die Zukunft!

Gewerbekunden Absicherung

Sorgen Sie vor, für weniger gute Zeiten! Mit einer privaten Vorsorge können Sie sorgenfrei in die Zukunft blicken. Ein Unfalls, eine schwere Erkrankung oder auch der Nachlass der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst, wie gewohnt, regeln können.

Eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder haben sollte ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie tritt in Kraft, wenn eine Privatperson einem anderen Menschen einen finanziellen Schaden zufügt.

Entsteht ein finanzieller Schaden im Rahmen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, ist man mit einer Berufshaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.

 

Beratende Berufe wie Steuerberater, Finanzberater und Anwälte können sich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen die finanziellen Folgen absichern, die ihren Kunden bei Fehlberatungen entstehen können.

Eine Rechtsschutzversicherung kümmert sich um Anwaltskosten und Gerichtskosten. Sie hilft einem, wenn Unstimmigkeiten im Streit enden und dies oft teuer bezahlt werden muss.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und besprechen mit Ihnen ihre individuelle Absicherung durch Vermögensbildung und Versicherungen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege

  • Direktversicherung Entgeldumwandlung

    • Unkomplizierte Basisvorsorge für Arbeitnehmer.
    • Sozialversicherungsfrei- und steuerfrei Ansparen.
    • Erfüllung des Rechtsgeldanspruches auf Entgeldumwandlung.
  • Direktversicherung Arbeitgeberzusage

    • Alle Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern unmittelbar den Gewinn des Unternehmens.
    • Einsparungen von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung.
    • Die Einrichtung der Direktversicherung erfolgt Bilanzneutral.
  • Unterstützungskasse

    • Steuerfreie Beitragszahlungen in unbegrenzter Höhe.
    • Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Entgeldumwandlung bis 4% der BBG zur GRV).
    • Minimaler Verwaltungsaufwand.
    • Keine Bilanzberührung.
  • Pensionszusage

    • Die Beiträge zur Pensionszusage sind unbegrenzt steuerfrei.
    • Sie sind Sozialversicherungsfrei bis 4% der BBG, der GRV.
    • Bei einer Pensionzusage sind steuerliche und bilanzielle Aspekte zu berücksichtigen.

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